Vorschulische Sprachförderung

"Sprache ist der Schlüssel zur Welt."  (Wilhelm von Humboldt)

Sprache verbindet Menschen, ist ein Teil der Kultur und Grundlage für die schulische und berufliche Entwicklung eines Menschen. Im Kanton Thurgau verfügen rund ein Viertel der in den Kindergarten eintretenden Kinder über ungenügende Kenntnisse der Schulsprache Deutsch. Mit der Einführung des selektiven Obligatoriums für die vorschulische Sprachförderung soll die Chancengerechtigkeit erhöht werden. 

Mit einem selektiven Obligatorium werden Kinder mit Förderbedarf in deutscher Sprache zum Besuch der Spielgruppe Rägebogefisch, Horn verpflichtet. Dies erfolgt, indem alle Erziehungsberechtigten 1 ½ Jahre vor dem Kindergarteneintritt ihres Kindes eine Sprachstanderhebung ausfüllen. Das Amt für Volksschule (AV) gibt die Abklärung durch einen Fragebogen vor und legt die Termine sowie den Wert fest, ab wann ein Angebot besucht werden muss. Das AV übernimmt die Auswertung der Fragebögen und teilt der Schulgemeinde die Ergebnisse mit. Der Besuch eines Angebots erfolgt während eines Jahres vor dem Kindergarteneintritt und umfasst 6 Stunden pro Woche.